Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
| Betreff: | Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 27 „An der Schule" OT Gresenhorst - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) |
| Hier: | Erneute ergänzende, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB |
| Plangebiet: | Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Gresenhorst und wird wie folgt begrenzt: | |
| im Norden: | durch die Gemeindestraße „An der Schule" |
| im Westen: | durch die Wohnbebauung südlich der Straße „An der Schule" und durch gärtnerisch genutzte Flächen der Wohnbebauung östlich der Sanitzer Straße |
| im Süden: | durch landwirtschaftliche Nutzfläche |
| im Osten: | durch das Gelände der Kindertagesstätte |
| Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet. | |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 10.04.2024 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange erfolgt nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule" OT Gresenhorst und die dazugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 02.05.2024 bis einschließlich 15.05.2024
in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht erneut und zeitlich verkürzt öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Internetseite http://www.stadtmarlow.de einsehbar.
Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen über das Bau- und Planungsportal http://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich gemacht.
Die Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt verkürzt in Verbindung mit § 4a Abs. 3 parallel.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Der geänderte Bereich ist im Plan gekennzeichnet. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 27 „An der Schule" OT Gresenhorst unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Anwendung von §13a BauGB im demzufolge durchzuführenden vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird und § 4c BauGB nicht anzuwenden ist.
Gleichwohl wurde im Zuge der genehmigten Erschließungsplanung eine ausführliche artenschutzrechtliche Bewertung der insofern bereits konkretisierten Planinhalte vorgenommen und ist einsehbar.
Marlow, den 15.04.2024
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |