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Marlow-Kurier
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. I/10-0020-24

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung

Nr. I/10-0020-24

Betreff:

1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Marlow für den Bereich Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg‘“, Ortsteil Gresenhorst

Hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung Marlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 beschlossen, für den mit Ablauf des 16. 11.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Marlow für den Bereich Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg‘“, Ortsteil Gresenhorst, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine 1. Ergänzung und eine 1. Änderung aufzustellen.

Der Beschluss der Aufstellung wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 12.04.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow sowie am 23.04.2024 im amtlichen Bekanntmachungsblatt dem „Marlow-Kurier“ bekannt gemacht.

Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat mit Beschluss vom 22.05.2024 den Vorentwurf der 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Marlow für den Bereich Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg“, Ortsteil Gresenhorst in der Fassung vom 19.04.2024 einschließlich Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst die Flurstücke 162/2, 163 tlws. und 220 tlws. der Flur 4, Gemarkung Gresenhorst.

Der Geltungsbereich der Änderung, entspricht der Gesamtfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1, umfasst die Flurstücke 164, 171 tlws., 176 bis 184 und 186 bis 217 der Flur 4, Gemarkung Gresenhorst.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung des allgemeinen Wohngebietes
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Sicherung der Erschließung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), einschließlich Begründung, Stand August 2023, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 26.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024

auf der Internetseite der Stadt Marlow unter der Rubrik Bauleitpläne im Verfahren (https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html) sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Die Einsichtnahme ist ebenso in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Marlow, den 10.06.2024

gez. Norbert Schöler
(Siegel)
Bürgermeister
Übersichtskarte

Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.06.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 10.06.2024.