Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
| Betreff: | 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow |
| Hier: | Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat mit Beschluss vom 22.05.2024 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom April 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,8 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 12 (tlw.), 22/2 (tlw.) und 58 (tlw.) der Flur 12 in der Gemarkung Bartelshagen I. Der Änderungsbereich umfasst Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“ der Stadt Marlow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand April 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 26.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite der Stadt Marlow unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html) veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden. |
| - | Innerhalb der Wegeflächen wird es baubedingt zu Verdichtungen kommen. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| - | Notwendige Bodenversiegelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden auf ein unbedingt notwendiges Maß begrenzt. |
| - | Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| - | Mit der Umsetzung des Vorhabens sind keine erheblichen Wirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasser zu erwarten. |
| - | Weiterhin werden keine Oberflächengewässer in Anspruch genommen. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
| - | Das Klima in Bartelshagen I ist gemäßigt. |
| - | Es sind nur marginale kleinklimatische Veränderungen zu erwarten. Es kommt zu keinen erheblichen Wirkungen auf den Luftaustausch. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| - | Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprungs. |
| - | Um die Betroffenheit von den nach Anhang IV FFH streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurden faunistische Kartierungen im Untersuchungsgebiet durchgeführt sowie ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des B-Planes |
| - | Der Planungsraum ist bereits geprägt durch die intensiv landwirtschaftlichen genutzten Flächen sowie den angrenzenden Siedlungsbereich. |
| - | Es entsteht kein erheblich störendes, atypisches Landschaftsbildelement. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaft |
| - | Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Emissionswirkungen im Plangebiet zu erwarten, die zu Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten. |
| - | Innerhalb der Betriebsphase sind jedoch keine erheblichen Einflüsse auf das bestehende Verkehrsaufkommen und den Verkehrstakt zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung |
| - | Da sich in dem Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau- und Bodendenkmale befinden, kann eine Beeinträchtigung als ausgeschlossen betrachtet werden. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt und befinden sich außerhalb des Wirkraumes des geplanten Vorhabens. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Marlow elektronisch an bau@stadtmarlow.de oder alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Marlow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wird in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 auf der Internetseite der Stadt Marlow unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html) sowie im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) veröffentlicht.
Marlow, den 10.06.2024
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.06.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 10.06.2024.