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Marlow-Kurier
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0023-24

Betreff:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule” OT Gresenhorst

Hier:

Bekanntmachung des erneuten Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Gresenhorst und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:

durch die Gemeindestraße „An der Schule“

im Westen:

durch die Wohnbebauung südlich der Straße „An der Schule“ und durch gärtnerisch genutzte Flächen der Wohnbebauung östlich der Sanitzer Straße

im Süden:

durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Osten:

durch das Gelände der Kindertagesstätte

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

Auf Grund des durchgeführten ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 „An der Schule" im OT Gresenhorst hat die Stadtvertretung am 22.05.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der baulichen Anlagen, erneut als Satzung rückwirkend zum 19.12.2023 beschlossen und somit den Beschluss vom 25.10.2023 über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt.

Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung als Satzung rückwirkend zum 19.12.2023 in Kraft.

Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden

Montag

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die in Kraft getretene Satzung ist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Marlow https://www.stadtmarlow.de sowie im zentralen Internetportal des Landes unter http://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden

1.

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marlow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund dieser erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Marlow geltend gemacht wird (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Marlow, den 10.06.2024

gez. Norbert Schöler

(Siegel)

Bürgermeister

Übersichtsplan

Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.06.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 10.06.2024.