Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow |
Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 28.05.2025 die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow beschlossen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marlow stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft und als Vorsorge- bzw. Vorranggebiet zur Kies- und Sandgewinnung dar. Ein Sondergebiet „AGRI PV Kulturanbau“ lässt sich daraus nicht entwickeln.
Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes nach § 8 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „AGRI PV Kulturanbau“ gemäß § 11 BauNVO erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 60 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Marlow, den 04.06.2025
Diese Öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 17.06.2025, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 04.06.2025.