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Marlow-Kurier
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Straßenreinigung und Rückschnitt

Bitte nicht so!

Sondern so!

Eine Bürgerinformation der Stadt Marlow

Watt mutt, dat mutt ...!

Auch Sie als Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigte sind in der Pflicht.

Hier eine Zigarettenkippe, da etwas Verpackungsmüll der vom Wind umhergetragen wird und dann im Rinnstein liegen bleibt. Laub und Zweige die je nach Witterungseinflüssen sich dazugesellen. Und wer tritt schon gern in Hundekot. Unkontrollierter Pflanzenwuchs der unsere Gehwege kaputt macht.

Bitte beachten Sie die bekannten Regelungen der Straßenreinigungssatzung und kommen Sie Ihrer Reinigungspflicht nach.

Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen.

Grundstückseigentümer werden gebeten, ihr Anwesen dahingehend zu überprüfen und falls erforderlich einen Rückschnitt der Anpflanzungen vorzunehmen.

Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Sichtlinien an Kreuzungen und Einmündungen müssen für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders tut Kinder und Menschen mit Einschränkungen frei sichtbar sein!

Pflanzen, besonders Hecken und Büsche sind an der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Blattwerk sind ganzjährig erlaubt. Der gründliche Gehölzschnitt am Astwerk dagegen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.

über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Metern und über Fahrbahnen eine Höhe von 43 Metern freizuhalten.

Im Sinne einer gefahrlosen und uneingeschränkten Nutzung unserer Straßen und Wege wird die Stadt Marlow in nächster Zeit vermehrt auf die Einhaltung der Verpflichtungen achten.

gez. Norbert Schöler
Bürgermeister