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Marlow-Kurier
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. I/10-0019-23

Übersichtsplan

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung Nr. I/10-0019-23

Betreff:

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marlow- Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Allgemeines Wohngebiet im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 26 „Erweiterung Wohngebiet Hofweg“

Hier:

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 6)

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Bartelshagen I und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:

durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Westen:

durch das Wohngebiet „Hofweg“

im Süden:

durch die Wohnbebauung nördlich der Schulstraße

im Osten:

durch Wohnbebauung nördlich der Schulstraße und Flächen für die Landwirtschaft

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

Für die von der Stadtvertretung der Stadt Marlow am 29.06.2022 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Genehmigung durch Fristablauf (Genehmigungsfiktion) eingetreten. Die Genehmigung gilt als erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die genehmigte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Zusätzlich ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Internetseite http:// www.stadtmarlow.de sowie im Bau- und Planungsportal unter der Internetadresse http://bplan.geodaten.de/Bauleitplaene einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 Satz 2 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marlow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.

Marlow, den 03.07.2023

gez. Norbert Schöler

(Siegel)

Bürgermeister

Diese Amtliche Bekanntmachung vom 03.07.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.07.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 03.07.2023.