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Marlow-Kurier
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Stellenausschreibung



Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Gemeinde mit ca. 4.700 Einwohnern im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen.

In der Stadt Marlow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Reinigungskraft (m/w/d)

mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden befristet für 6 Monate zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD-VKA.

Aufgabenschwerpunkte

Gebäudereinigung und Pflege der Außenanlagen der Grundschule der Stadt Marlow unter Beachtung der gängigen Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften

Erforderliche berufliche Qualifikationen und Anforderungen
  • Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit,

  • Körperliche Belastbarkeit und Flexibilität

  • gesundheitliche Eignung die übertragenen Arbeiten auszuführen (u.a. Besteigen von Leitern)

Für die Tätigkeit erwarten wir:

Gesucht wird eine gewissenhafte, einsatzfreudige und loyale Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten. Wir erwarten von Ihnen Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit.

Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie zuverlässiges und systematisches Arbeiten aus.

Hinweis:

Weitergehende Auskünfte erteilt Frau David unter 038221 410-26.

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, auf eine eventuelle Schwerbehinderung / Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) richten Sie bitte an:

Stadt Marlow

- Der Bürgermeister -

Personalabteilung

z.Hd. Frau David

Kennwort: „Ausschreibung Schule“

Am Markt 1

18337 Marlow

oder per E-Mail an:

n.david@stadtmarlow.de

Bei Bewerbung per E-Mail müssen die Unterlagen im PDF-Format vorliegen, Bewerbungsanlagen sind in einer Datei zusammenzufügen. Die Gesamtgröße der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Aus Kostengründen bitten wir die Bewerber/innen, bei einer schriftlichen Bewerbung die nötigen Unterlagen in Kopie einzureichen. Diese werden nicht zurückgesandt und nach der Besetzung der Stelle vernichtet.

Im Rahmen einer Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

gez. Schöler
Bürgermeister