Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow für den Bereich „Solarpark Brunstorf“ |
| Hier: | Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadt Marlow plant die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Brunstorf“. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Solarpark Brunstorf“ der Stadt Marlow.
Ziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplans soll sein, durch Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich vorzubereiten.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Marlow in der Sitzung am 24.06.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes lag in der Zeit vom 28.07.2020 bis einschließlich 31.08.2020 in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow, öffentlich aus. Aufgrund von Änderungen des Planentwurfs wurde der geänderte Entwurf in der Fassung vom 20. April 2023 erneut öffentlich ausgelegt.
Da die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Fehler enthält, wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er beläuft sich auf eine Gesamtfläche von 61 ha und erstreckt sich nördlich von Brunstorf auf die folgenden Flächen der Gemarkung Brunstorf Flur 1: Flurstücke 41/1, 41/2, 42, 43/1, 43/2, 44, 47, 48/1, 48/2, 49, 50, 51 sowie Teilflächen der Flurstücke 40/2, 46, 52, 53/1, 53/2, 53/3, 53/4. Der Geltungsbereich befindet sich ca. 2.000 m nördlich der Ortslage Wöpkendorf, ca. 200 m nordöstlich der Ortslage Brunstorf, ca. 2.000 m östlich der Ortslage Alt Steinhorst, ca. 600 m südlich der Ortslage Alt Guthendorf und 1.500 m westlich der Stadt Marlow. Der Geltungsbereich befindet sich zudem ca. 1.500 m nordwestlich entfernt zur Straße L18, ca. 1.500 m östlich der Straße L182 (auf dem Abschnitt zwischen Neu Guthendorf und Alt Steinhorst) sowie im weiteren Verlauf ca. 1.000 m südlich der Straße L182 (Abschnitt zwischen Neu Guthendorf und Alt Guthendorf) und ca. 400 m nordöstlich der Kastanienallee in der Ortslage Brunstorf.
Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom April 2023. Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.
Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht, und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt in der Zeit
vom 26.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023.
Die vorgenannten Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 9, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Jedermann hat die Möglichkeit, während dieser Zeit, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen. Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zum Abruf zugänglich gemacht. Die Unterlagen sind außerdem auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Adresse http:// www.stadtmarlow.de unter dem Button „Bauleitpläne im Verfahren“ einsehbar und abzurufen.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Stellungnahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB,
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung,
Ergebnisbericht faunistische Erfassungen,
Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerlebensräume
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 24 mit Stand vom April 2020
Dränbestandsplan
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
Schutzgut Tiere (Geltungsbereich befindet sich im Bereich essenzieller Nahrungsflächen für den Schreiadler)
Schutzgut Boden (agrarstrukturelle Belange, Bodengüte und -wertigkeit, Bodenwertzahlen, vorhandene Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes)
dem anlagenbezogenen Immissionsschutz
Schutzgut Wasser (Oberlauf einer Rohrleitung als Gewässer II. Ordnung, Trinkwasserschutzzone III, Dränsystem)
Naturschutz (Biotopschutz, Kompensationsmaßnahmen)
Denkmalschutz (Bau- und Bodendenkmale)
vorhandene Waldflächen im Planungsgebiet, forstliche Bewirtschaftung
vorhandene Telekommunikationslinien in den Straßen
Landwirtschaft, die Lage im Tourismusentwicklungsraum
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere und Pflanzen, Aussagen zu im Rahmen der Kartierung erfassten Brutvögeln und Nahrungsgästen, Aussagen zu Schreiadlerschutzarealen NO3 und N59, Aussagen zu Vermeidung und Minimierungsmaßnahmen, Aussagen zu Funktionsverlust der Solarparkfläche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen)
das Schutzgut Fläche (Aussagen zur Inanspruchnahme von Ackerflächen und deren landwirtschaftlichem Ertragsvermögen)
das Schutzgut Boden (Aussagen zu Bodenwertigkeit, Speichervermögen, Versickerungseigenschaften des Bodens)
das Schutzgut Wasser (Aussagen zur Lage in Schutzzone III der Wasserfassung Alt Guthendorf, zu einem Graben als Gewässer 2. Ordnung, zum Dränsystem, zu Ackerholformen)
das Schutzgut Landschaft (Aussagen zur eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Vorhabens und zur Erholungsnutzung des Planungsraums)
die Schutzgüter Klima und Luft (Aussagen zu Klima, Niederschlagsmenge und Jahresdurchschnittstemperatur)
Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmale)
Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Aussagen zu Auswirkungen auf Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Schutzzone III der Wasserfassung Alt Guthendorf)
das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern (zur gegenseitigen Beeinflussung der Schutzgüter und die Betrachtung möglicher Eingriffsfolgen, um Summationswirkungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen erkennen und bewerten zu können, zur Gesamtheit der Umweltauswirkungen, zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit Relevanz für die Planung, insbesondere im Hinblick auf die Wirkungen einer Überbauung und Versiegelung von Boden auf die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie das Landschaftsbild und damit insgesamt auch auf das Schutzgut Mensch).
Ergebnisbericht faunistische Erfassungen mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf:
Brutvögel und Amphibien im Plan- und Untersuchungsgebiet
Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerlebensräume mit Aussagen zu:
möglichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Schreiadlers durch die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Umfeld von vorhandenen Schreiadlerbrutplätzen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 24 mit Stand vom April 2020 mit Aussagen zu Auswirkungen auf:
Ermittlung und Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen geschützter Tierarten (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, sonstige Artengruppen), Pflanzenarten und Biotopen durch den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, Aussagen zu erfassten Brutvögeln und Nahrungsgästen
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Bezüglich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen auf dem schriftlichen Weg postalisch an die Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow oder per Mail an bau@stadtmarlow.de oder per Fax unter der Nummer 038221/410-20 einzureichen. Ferner können Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow während der vorgenannten Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie unter https://www.stadt-marlow.de/datenschutz-stadt-marlow.html.
Dieser Bekanntmachung ist ein Übersichtsplan beigefügt, in dem der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gekennzeichnet ist. Der abgedruckte Plan hat keine Rechtsverbindlichkeit.
Abbildung: Übersichtsplan mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans
Marlow, den 10.07.2023
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Ausgrenzung des Geltungsbereichs
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 10.07.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.07.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 10.07.2023.