Stadt Marlow, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 18337 Marlow
hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 28.05.2025 die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 60 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst, aufgeteilt in 3 Planteile, auf eine Gesamtfläche von ca. 60 ha.
| - | Planteil 1 auf das Flurstück 2 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf |
| - | Planteil 2 auf das Flurstück 9 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf |
| - | Planteil 3 auf die Flurstücke 11 (tlw.) 12 (tlw.) und 13 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand Juni 2025 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
28.07.2025 bis zum 29.08.2025
auf der Homepage der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de unter dem Button „Bauleitpläne im Verfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Rathaus der Stadt Marlow, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 18337 Marlow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr | |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Marlow, den 10.07.2025
Übersichtsplan
Vermerk:
Diese Öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 22.07.2025, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 11.07.2025.