Stadt Marlow, Der Bürgermeister
Am Markt 1, 18337 Marlow
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Hauptausschuss der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 29.04.2026 den Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2026 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich, aufgeteilt in 3 Planteile, auf folgende Flurstücke:
Die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Jahnkendorf planungsrechtlich vorzubereiten.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Januar 2026, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist
zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Website der Stadt Marlow unter https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html veröffentlicht.
Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich zugänglich gemacht: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 18337 Marlow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@stadtmarlow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Informationen vor:
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche,
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete,
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Marlow, den 30.06.2026
Diese Öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 21.07.2026, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 30.06.2026.