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Marlow-Kurier
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

24106 Kiel, 23, Mai 2023

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Feldstraße 234

Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel

- Schutzbereichbehörde -

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 12. August 2016, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/144 MV/1 wurde ein Gebiet in der

Stadt Martow,

Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern,

zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Marlow MFuSSt - Warbelow HeliPl erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe Widersprach beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel

Schutzbereichbehörde -

Fetdstraße 234

24106 Kiel

eingelegt werden.

Hinweis

Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentmm Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.

Diese Öffentliche Bekanntmachung vom 23. Mai 2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 14. Juli 2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Marlow-Kurier", erfolgt mit Datum vom 22. August 2023.