| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz | 24106 Kiel, 22. Mai 2023 |
| und Dienstleistungen der Bundeswehr | Feldstraße 234 |
| Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel | |
| - Schutzbereichbehörde - | |
Mit Anordnung vom 12. August 2016, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/145 MV/1 wurde ein Gebiet in der
Stadt Marlow,
Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Marlow MFuSSt - Warbelow ORE West erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingelegt werden.
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.
Diese Öffentliche Bekanntmachung vom 22. Mai 2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 14. Juli 2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Marlow-Kurier", erfolgt mit Datum vom 22. August 2023.