| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz | 24106 Kiel, 18. Juli 2023 |
| und Dienstleistungen der Bundeswehr | Feldstraße 234 |
| Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel | |
| - Schutzbereichbehörde - | |
Mit Anordnung vom 01. März 2013, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/88/1 wurde ein Gebiet in der
Stadt Marlow,
Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Marlow MFuSeSt erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs, 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen,
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingetragen werden.
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.
Diese Öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 08.08.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Marlow-Kurier", erfolgt mit Datum vom 22.08.2023.