Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Gemeinde mit ca. 4.700 Einwohnern im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen.
In der Stadt Marlow ist ab dem 01.01.2025 eine Stelle als
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden unbefristet zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD-VKA.
Gebäudereinigung und Pflege der Außenanlagen kommunaler Einrichtungen in den Ortsteilen der Stadt Marlow unter Beachtung der gängigen Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften
Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit,
Körperliche Belastbarkeit und Flexibilität
Grundlegende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Mobilität (Fahrerlaubnis Klasse B)
gesundheitliche Eignung die übertragenen Arbeiten auszuführen (u. a. Besteigen von Leitern)
Gesucht wird eine gewissenhafte, einsatzfreudige und loyale Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten. Wir erwarten von Ihnen Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie zuverlässiges und systematisches Arbeiten aus.
Weitergehende Auskünfte erteilt Frau David unter 038221/410-26.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, auf eine eventuelle Schwerbehinderung / Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) richten Sie bitte bis zum 15.10.2024 an:
Stadt Marlow
- Der Bürgermeister -
Personalabteilung
z.Hd. Frau David
Kennwort: „Ausschreibung Reinigung“
Am Markt 1
18337 Marlow
oder per E-Mail an: n.david@stadtmarlow.de
Bei Bewerbung per E-Mail müssen die Unterlagen im PDF-Format vorliegen, Bewerbungsanlagen sind in einer Datei zusammenzufügen. Die Gesamtgröße der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.
Aus Kostengründen bitten wir die Bewerber/innen, bei einer schriftlichen Bewerbung die nötigen Unterlagen in Kopie einzureichen. Diese werden nicht zurückgesandt und nach der Besetzung der Stelle vernichtet.
Im Rahmen einer Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.