Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Gemeinde mit ca. 4.800 Einwohnern im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Stelle als
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von voraussichtlich 30 Stunden unbefristet zu
besetzen.
Die Vergütung erfolgt - bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - nach der Entgeltgruppe 8 bis 9a TVÖD VKA (Das Bewertungsverfahren ist derzeit nicht abgeschlossen).
Eine Änderung in den Aufgaben bleibt vorbehalten.
Gesucht wird eine gewissenhafte, einsatzfreudige und loyale Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten. Wir erwarten von Ihnen Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit und Entscheidungskraft.
Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Belastbarkeit, überzeugendes Durchsetzungs- und Kommunikationsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie zuverlässiges und systematisches Arbeiten aus.
Weitergehende Auskünfte erteilt Frau David unter 038221 410-26.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, auf eine eventuelle Schwerbehinderung/Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) richten Sie bitte bis zum 30.09.2023 an:
Stadt Marlow
- Der Bürgermeister -
Personalabteilung
z.Hd. Frau David
Kennwort: „Ausschreibung Vollstreckung“
Am Markt 1
18337 Marlow
oder per E-Mail an:
n.david@stadtmarlow.de
Bei Bewerbung per E-Mail müssen die Unterlagen im PDF-Format vorliegen, Bewerbungsanlagen sind in einer Datei zusammenzufügen. Die Gesamtgröße der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.
Aus Kostengründen bitten wir die Bewerber/innen, bei einer schriftlichen Bewerbung die nötigen Unterlagen in Kopie einzureichen. Diese werden nicht zurückgesandt und nach der Besetzung der Stelle vernichtet.
Im Rahmen einer Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.