Ein knisterndes Feuer gehört für viele zum Herbst dazu. Damit es ein schönes und sicheres Erlebnis bleibt, beachten Sie bitte folgende Informationen.
Hinweis zur Rechtslage:
Lagerfeuer sind von der Regelung der Pflanzenabfallverordnung vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V S. 281) nicht erfasst, da mit der Pflege des Brauchtums keine Abfallentsorgung verbunden ist – vorausgesetzt, es wird ausschließlich als Brennstoff geeignetes Material eingesetzt. Die nachfolgend aufgeführten Randbedingungen sind bei der Vorbereitung und Durchführung eines Brauchtumsfeuers daher unbedingt einzuhalten:
Feuerschalen:
Kleine Feuer in geeigneten Feuerschalen sind grundsätzlich erlaubt, solange keine Gefahr entsteht und niemand belästigt wird. Bitte bedenken Sie jedoch, dass auch kleine Feuer die Umwelt belasten.
Antragstellung leicht gemacht:
Für Brauchtums- oder Lagerfeuer können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten zu uns ins Rathaus kommen oder das Antragsformular „Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen“ nutzen und ausgefüllt per E-Mail an Frau Jennerjahn senden: www.stadtmarlow.de/antragsformulare/
Wir arbeiten außerdem daran, künftig eine vollständige Online-Beantragung zu ermöglichen.
Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frau Jennerjahn, Haus 2 – Zimmer 1,
Tel.: 038221 410 12, E-Mail: n.jennerjahn@stadtmarlow.de