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Marlow-Kurier
Ausgabe 9/2025
Allgemeines aus der Stadtverwaltung
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Funkenflug mit Regeln – was beim Herbstfeuer wichtig ist

Ein knisterndes Feuer gehört für viele zum Herbst dazu. Damit es ein schönes und sicheres Erlebnis bleibt, beachten Sie bitte folgende Informationen.

Hinweis zur Rechtslage:

Lagerfeuer sind von der Regelung der Pflanzenabfallverordnung vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V S. 281) nicht erfasst, da mit der Pflege des Brauchtums keine Abfallentsorgung verbunden ist – vorausgesetzt, es wird ausschließlich als Brennstoff geeignetes Material eingesetzt. Die nachfolgend aufgeführten Randbedingungen sind bei der Vorbereitung und Durchführung eines Brauchtumsfeuers daher unbedingt einzuhalten:

  • Nur naturbelassenes Holz verwenden: Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz – keine Abfälle, kein Sperrmüll, keine Reifen oder Altöl.
    Verstöße sind nicht nur schädlich für Umwelt und Gesundheit, sondern gelten auch als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
  • Brandschutz nicht vergessen: Halten Sie immer Löschmittel bereit, z. B. Eimer mit Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher.
  • Schutzstreifen anlegen: Die Feuerstelle muss auf gewachsenem Boden liegen und ringsum mit einem Schutzstreifen (z. B. Sand oder Erde) gesichert werden.
  • Brennmaterial umsetzen: Wenn Holz- oder Reisighaufen längere Zeit gelegen haben, setzen Sie diese bitte vor dem Anzünden um. So stellen Sie sicher, dass keine Tiere darin gefährdet werden.
  • Ständige Aufsicht: Das Feuer muss jederzeit von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Erst wenn Glut und Reste vollständig erloschen sind, darf die Stelle verlassen werden.
  • Sicherheitsabstand & Rauch: Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, Hecken, Wäldern und anderen leicht entzündbaren Stoffen.
  • Rücksichtnahme: Achten Sie außerdem darauf, dass Nachbarn nicht durch Rauch belästigt werden.

Feuerschalen:

Kleine Feuer in geeigneten Feuerschalen sind grundsätzlich erlaubt, solange keine Gefahr entsteht und niemand belästigt wird. Bitte bedenken Sie jedoch, dass auch kleine Feuer die Umwelt belasten.

Antragstellung leicht gemacht:

Für Brauchtums- oder Lagerfeuer können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten zu uns ins Rathaus kommen oder das Antragsformular „Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen“ nutzen und ausgefüllt per E-Mail an Frau Jennerjahn senden: www.stadtmarlow.de/antragsformulare/

Wir arbeiten außerdem daran, künftig eine vollständige Online-Beantragung zu ermöglichen.

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Frau Jennerjahn, Haus 2 – Zimmer 1,

Tel.: 038221 410 12, E-Mail: n.jennerjahn@stadtmarlow.de