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Öffentlicher Anzeiger der Stadt Dargun
Ausgabe 3/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Information zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Immer wieder kommt es im Laufe des Jahres vor, dass Feuerwerkskörper gezündet werden. Aus aktuellem Anlass möchte die Verwaltung noch einmal kurz über die geltenden Regelungen nach dem Sprengstoffgesetz informieren.

Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk
    Dazu gehören zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen oder kleine Tischfeuerwerke. Diese dürfen ganzjährig verwendet werden.
  • Kategorie F2 – Silvesterfeuerwerk
    Dazu zählen die klassischen Raketen, Batterien und Böller. Diese dürfen ohne Genehmigung nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen über 18 Jahren gezündet werden.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nicht erlaubt. Wer beispielsweise zu einer Hochzeit, einem Jubiläum oder einer anderen Feier ein Feuerwerk planen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Bei der Beantragung werden unter anderem der genaue Ort, der Zeitpunkt sowie die Sicherheitsabstände geprüft. Erst nach erteilter Genehmigung darf das Feuerwerk durchgeführt werden.

Unabhängig davon gilt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeeinrichtungen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich untersagt.

Die Stadt Dargun bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu beachten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Unerlaubtes Feuerwerk kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld verbunden sein. Zuständig hierfür ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Allgemeines Ordnungsrecht

Große Krauthöferstraße 5

17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Tel:

0395 57087-0

Fax:

0395 57087-65932

Ordnungsamt@lk-seenplatte.de

www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Die entsprechenden Formulare finden Sie online unter:

www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de -> Bürgerinfo -> Formulare -> Ordnung -> Formulare Sprengstoffrecht