Immer wieder kommt es im Laufe des Jahres vor, dass Feuerwerkskörper gezündet werden. Aus aktuellem Anlass möchte die Verwaltung noch einmal kurz über die geltenden Regelungen nach dem Sprengstoffgesetz informieren.
Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nicht erlaubt. Wer beispielsweise zu einer Hochzeit, einem Jubiläum oder einer anderen Feier ein Feuerwerk planen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Bei der Beantragung werden unter anderem der genaue Ort, der Zeitpunkt sowie die Sicherheitsabstände geprüft. Erst nach erteilter Genehmigung darf das Feuerwerk durchgeführt werden.
Unabhängig davon gilt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeeinrichtungen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich untersagt.
Die Stadt Dargun bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu beachten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Unerlaubtes Feuerwerk kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld verbunden sein. Zuständig hierfür ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
| Tel: | 0395 57087-0 |
| Fax: | 0395 57087-65932 |
Ordnungsamt@lk-seenplatte.de
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Die entsprechenden Formulare finden Sie online unter:
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de -> Bürgerinfo -> Formulare -> Ordnung -> Formulare Sprengstoffrecht