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Öffentlicher Anzeiger der Stadt Dargun
Ausgabe 4/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Zufahrtsregelung Kloster- und Schlossanlage

In Vorbereitung auf die kommende Saison möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Zufahrt zur Kloster- und Schlossanlage mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art" gekennzeichnet ist.

Damit ist ein Befahren der Straße „Schloss" (vom Klosterdamm in Richtung Gelbes Tor) nicht gestattet. Zudem ist das Parken auf den Grünflächen der Kloster- und Schlossanlage, insbesondere vor dem Gelben Tor, verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet. Es sind für die kommende Saison verstärkt Kontrollen vorgesehen. Bitte nutzen Sie die kostenfreien Parkmöglichkeiten vor dem Museum und den öffentlichen Parkplatz gegenüber der Gaststätte Poggenkrug.