Die Meldebehörde weist darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in den nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf:
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BG i.V. m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen |
Durch die Meldebehörde Dargun werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens 3 Monate vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt, Platz des Friedens 6, 17159 Dargun, eingelegt werden.
Dargun, 13.04.2026