Stadt Dargun
Amt für Finanzen
Dargun, 24.06.2026
Der B-Plan Nr. 18 „Ausbau“ ist seit dem 29.09.2024 rechtskräftig. Auf den zurzeit als Acker genutzten Flächen (siehe Markierung) wurde Baurecht geschaffen. Am Standort ist die Errichtung von Einfamilienhäusern mit Satteldach mit einer Neigung zwischen 40° und 50° zulässig (keine Bungalows oder Stadtvillen).
Die Parzellen-Nr. 3 und 4 sind bereits veräußert.
Die Stadt Dargun beabsichtigt, die sich in ihrem Eigentum befindlichen Baugrundstücke zu veräußern. Der Verkaufspreis beträgt 60,00 EUR je Quadratmeter und beinhaltet folgende Erschließungskosten (befestigter Landweg mit Grundstücksauffahrt, Straßenbeleuchtung, Strom- und Wasserhauptleitungen mit Ausnahme der individuellen Hausanschlusskosten, Schmutzwasserhausanschluss, Anschlussbeitrag Schmutzwasser, Vermessung, Planungskosten, Ausgleichsmaßnahmen).
Die Bebauung kann ab September beginnen. Die Baufeldfreimachung darf nur außerhalb der Brutzeit von bodenbrütenden Vogelarten (Brutzeit 16.3. -30.08.) vorgenommen werden.
Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren geknüpft. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger ausgeschlossen ist.
Die Stadt Dargun behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit aufzuheben.
| Flächenliste: | ||
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| Fläche in m² | Kaufpreis gesamt |
| Parzelle 1 | 1.011 | 60.660 EUR |
| Parzelle 2 | 930 | 55.800 EUR |
| Parzelle 5 | 951 | 57.060 EUR |
| Parzelle 6 | 945 | 56.700 EUR |