Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.dargun.de am 30.07.2026
Am Sonntag, dem 20. September 2026, findet die Landtagswahl statt.
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Im Hinblick auf die oben genannte Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Absatz 5 in Verbindung mit § 50 Absatz 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Einen entsprechenden Vordruck für die Beantragung einer Übermittlungssperre bekommen Sie im Einwohnermeldeamt.
Stadt Dargun
Einwohnermeldeamt
Platz des Friedens 6
17159 Dargun
Telefon: 039959/25318
Fax: 039959-25353
E-Mail: ema@dargun.de
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