Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Stadt Hagenow zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Über die Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke ersichtlich sind.
Der Bericht wird auf der Internetseite der Stadt Hagenow im Downloadcenter unter „Bekanntmachungen und Sonstiges“ veröffentlicht.