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Hagenower Blätter
Ausgabe 333/2025
Amtlicher Teil
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Sanierungsgebiet „Zentrum“ – Was ist zu beachten?

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner des Sanierungsgebietes „Zentrum“ in Hagenow,

die Stadt Hagenow möchte Sie darüber informieren und sensibilisieren, dass für Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet ein Sanierungsantrag bei der Stadt Hagenow eingereicht werden muss. Hierbei handelt es sich insbesondere um äußerliche/gestalterische Veränderungen am Gebäude, wie bspw. Fassadensanierung, Dachsanierung, Fenstersanierung, Trittsanierung, Installation von Photovoltaikanlagen und Werbeanlagen.

Gemäß § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bedürfen alle Maßnahmen im festgelegten Sanierungsgebiet und im Gebiet der Erhaltungssatzung der schriftlichen Genehmigung.

Zudem ist es notwendig die Festsetzungen der Gestaltungssatzung einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind:
  • Schriftlicher Antrag
  • Genaue Beschreibung der Maßnahme (Maße, Farbe, Material etc.)
  • Lageplan und Bildmaterial

Die Sanierungsgenehmigung ist gebührenpflichtig gemäß der 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung vom 01.01.2021 der Stadt Hagenow.

Sie können alle Satzungen auf der Internetseite der Stadt Hagenow unter www.hagenow.de im Reiter „Satzungen“ einsehen.

Satzungen der Stadt Hagenow:
  • Sanierungssatzung
  • Gestaltungssatzung
  • Erhaltungssatzung

Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es eine rechtskräftige Denkmalbereichsverordnung für die Stadt Hagenow gibt.

Hiernach ist für jede bauliche Maßnahme im Geltungsbereich der Denkmalbereichsverordnung eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim einzuholen.

Die denkmalrechtliche Genehmigung muss vor Erteilung der Sanierungsgenehmigung bei der Stadt Hagenow vorgelegt werden.

Die Stadt Hagenow bittet zwingend um Einhaltung der Antragstellung für zukünftige Bauvorhaben im Sanierungsgebiet „Zentrum“!

Hinweis:

Wird eine Sanierungsmaßnahme ohne Genehmigung ausgeführt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner kann die Behörde die unerlaubte Sanierung zwangsweise beenden.

Bei Rückfragen zur Antragsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Behrens vom Fachbereich III, Team Bauen und Umwelt unter Tel.: 03883 / 623-106 oder per Mail unter d.behrens@hagenow.de auf.