Straßen, Gehweg und Plätze gehören zum öffentlichen Raum und sind für alle da. Unternehmen und Privatpersonen können Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Baumaßnahmen und Umzügen oder für die Außengastronomie. Eine solche Ausnahmeregelung (Sondernutzung) ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, welche durch die Behörde erteilt wird.
Sondernutzungen sind z.B.:
| - | Baustelleinrichtungen |
| - | Herausstellen von Tischen und Stühlen |
| - | Fahrradständer |
| - | Gehwegüberfahrten |
| - | Verkaufs- und Informationsstände |
| - | Aufstellen von Baugerüsten und Containern |
| - | Werbesäulen |
Erforderliche Unterlagen
| • | schriftlicher Antrag |
| • | Lageplan bzw. Zeichnungen der Örtlichkeit |
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung
Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Hagenow eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Übt man eine Sondernutzung ohne Erlaubnis aus, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner kann die Behörde die unerlaubte Sondernutzung zwangsweise beenden.