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Hagenower Blätter
Ausgabe 334/2025
Amtlicher Teil
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Hundebestandsaufnahme in der Stadt Hagenow einschließlich der Ortsteile

Die Stadt Hagenow führt ab 01.09.2025 eine Hundezählung durch!

Die Zählung erfolgt im Zuge von Befragungen an der Haus- oder Wohnungstür. Die Beauftragte kann sich mit einem von der Stadt Hagenow ausgestellten Ausweis legitimieren.

Gemäß Hundesteuersatzung muss jeder Bürger, der sich einen Hund anschafft, diesen binnen zwei Wochen bei der Stadt Hagenow anmelden. Sofern dies noch nicht geschehen ist, appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundebesitzer, dieses umgehend nachzuholen.

Zuständig ist die Steuerabteilung, Zimmer 307, Telefon: 03883 / 623-139

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage der Stadt Hagenow unter Downloadcenter Service für Bürger.

Falls nicht angemeldete Hunde ermittelt werden, müssen die Hundehalter mit einer Geldbuße rechnen.

gez. Möller
Bürgermeister