Die Zählung erfolgt im Zuge von Befragungen an der Haus- oder Wohnungstür. Die Beauftragte kann sich mit einem von der Stadt Hagenow ausgestellten Ausweis legitimieren.
Gemäß Hundesteuersatzung muss jeder Bürger, der sich einen Hund anschafft, diesen binnen zwei Wochen bei der Stadt Hagenow anmelden. Sofern dies noch nicht geschehen ist, appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundebesitzer, dieses umgehend nachzuholen.
Zuständig ist die Steuerabteilung, Zimmer 307, Telefon: 03883 / 623-139
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage der Stadt Hagenow unter Downloadcenter Service für Bürger.
Falls nicht angemeldete Hunde ermittelt werden, müssen die Hundehalter mit einer Geldbuße rechnen.