Neben der Grundsteuer bleiben auch für alle anderen Abgabenarten die Beträge bestehen, sofern sich diese nicht durch eine neue Satzung verändern.
Es handelt sich hierbei um folgende Abgaben:
Hundesteuer
Straßenreinigungsgebühren
Kleineinleitergebühren
Wasser- und Bodenverbandgebühren
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten, entsprechend die in ihrem letzten Abgabenbescheid festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (s. Folgejahre) zu entrichten.
Fälligkeitstermine:
| Quartalszahler | 15.02.2026, 15.05.2026, 15.08.2026, 15.11.2026 |
| Jahreszahler | 01.07.2026 |
| bei Kleinbeträgen | 15.08.2026 |
Sind Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2026 bereits ergangen, gelten die in diesem Bescheid festgesetzten Beträge und Fälligkeitstermine.
Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Abgabenpflicht eintreten, ergeht ein neuer schriftlicher Abgabenbescheid.
Achten Sie bitte auf eine pünktliche Entrichtung Ihrer Abgaben, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden!
Sollten Sie Fragen zu den angegebenen Steuern und Gebühren haben, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Behrens Tel.: 03883/623-139 gern zur Verfügung.