Abbildung: Darstellung des Änderungsbereiches (schwarz gestrichelt) auf Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow nach der 4. Änderung, Neufassung Mai 2021, unmaßstäblich
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss über die Aufstellung zur Durchführung des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow mit Beschluss-Nr. 2025/0662 gefasst.
Gleichzeitig wurde die Stadt Hagenow beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Hierfür ist ein Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf bedarf keiner erneuten Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Hagenow, da dies bereits im Aufstellungsbeschluss inkludiert war.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung ist gem. Aufstellungsbeschluss (Hauptsatzung der Stadt Hagenow) mindestens 14 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bedarf es zur Durchführung des Verfahrens eines förmlichen Beschlusses, welcher hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Der Änderungsbereich befindet sich im Außenbereich im Norden des Stadtgebietes Hagenow im Bereich der Gemarkungen Hagenow, Zapel und Scharbow und umfasst ca. 102,6 ha gemäß dem als Abbildung beigefügten Lageplan.
Dieser Änderungsbereich wird im Norden, Westen und Süden durch Siedlungsabstande von 800 - 1.000 m und im Osten durch die Waldfläche „Große Bekow" begrenzt.
Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Zwecke der Errichtung von bis zu 8 möglichen Windenergieanlagen modernen Anlagentyps.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 4. Änderung der Stadt Hagenow, Neufassung Mai 2021, wird das Plangebiet großteils als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.