Am 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten, das auch unter dem Schlagwort „Bau-Turbo“ bekannt ist. „Bau-Turbo“ bedeutet, dass dort, wo es städtebaulich möglich ist, Wohnbauprojekte künftig deutlich einfacher und zügiger umgesetzt werden können. Der Stadt Hagenow ist der Antrag auf Vorbescheid zu einem Projekt unter den Vorzeichen des „Bau-Turbos“ zugegangen. Für das Bauvorhaben ist eine Entscheidung nach § 36a BauGB (Zustimmung der Gemeinde) vorgesehen. 836a Abs. 2 sieht vor, dass die Gemeinde der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über Ihre Zustimmung Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb angemessener Frist geben kann, höchstens jedoch innerhalb eines Monats. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Antragsunterlagen daher für die Dauer eines Monats veröffentlicht. Ab dem 07. April 2026 bis zum 04. Mai 2026 können sich Bürgerinnen und Bürger die Pläne im Rathaus ansehen und auch Stellungnahmen dazuabgeben.
Auf dem Grundstück Gärtnerweg, Flur 10, Flurstück 93/3 ist durch einen privaten Antragsteller die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport geplant und ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Das Grundstück
befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plans 44 „Wohngebiet an der Alten Gärtnerei".
Interessierte können die Planungen während der allgemeinen Sprechzeiten des Rathauses
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung im Fachbereich Ill Raum N012 einsehen. Auf der Homepage der Stadt Hagenow unter https://www.hagenow.de/stadtverwaltung/bauleitplanungen-staedtebauliche-planungen-geodaten.html unter dem Punkt Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar. Stellungnahmen zu den Plänen können bis zum 04. Mai 2026 schriftlich oder per E-Mail an bauamt@hagenow.de übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hagenow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.