Ausgabe 339/2026
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Gedenkveranstaltung am 9. Mai in Hagenow
Nächster Artikel: Herzliche Glückwünsche und alles Gute zum Geburtstag
Gemeinsam für ein sauberes Hagenow: Was Sie als Grundstückseigentümer tun können
Ein gepflegtes Stadtbild macht Hagenow für uns alle lebenswerter. Während sich unser städtischer Bauhof um viele öffentliche Flächen kümmert, ist auch Ihre Mithilfe als Grundstückseigentümer*in gefragt. Gemeinsam sorgen wir für saubere und sichere Wege.
Die Stadt Hagenow möchte Sie daher an die sogenannte „Anliegerpflicht" erinnern, die in unserer Straßenreinigungssatzung festgelegt ist.
Für welche Bereiche sind Sie zuständig?
Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße, einen Weg oder einen Platz grenzt, sind Sie für die Reinigung der folgenden Flächen verantwortlich:
- Der Gehweg (und falls vorhanden, der Radweg) direkt vor Ihrem Grundstück.
- Grünstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn.
- In verkehrsberuhigten Bereichen (z. B. Spielstraßen) zusätzlich die halbe Fahrbahn bis zur Straßenmitte.
Was gehört zur Reinigungspflicht?
- Beseitigen von Müll, Laub und anderem Schmutz.
- Entfernen von Unkraut und Wildwuchs.
- Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, die auf den Gehweg ragen, die Sicht im Verkehr behindern oder den Straßenbelag beschädigen könnten.
Bitte beachten Sie: Die Vernachlässigung dieser Pflichten gilt als Ordnungswidrigkeit.
Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber und sicher zu halten. Vielen Dank für Ihr Engagement!
Stadt Hagenow
Fachbereich III – Bauen, Ordnung,
Grundstücks- und Gebäudemanagement