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Hagenower Blätter
Ausgabe 341/2026
Amtlicher Teil
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2. Anderung zur Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von Verwaltungskosten

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 270, 351) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 23. April 2026 folgende Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung vom 05. Februar 2018 beschlossen. (zweite Änderung)

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Hagenow vom 5. Februar 2018 wird wie folgt geändert:

§1

Allgemeines

(3) Die Höhe der Gebühren entsprechend der Leistung richtet sich nach dem Gebührentarif, der als Anlage Bestandteil der Satzung ist.

§ 12

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung vom 10. September 2020 außer Kraft.

 

 

Anlage: Gebührentariftabelle zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt gültig ab dem 01.07. 2026