Übersicht zur Lage des Änderungsbereiches (rot), Grundlage: DTK100 © GeoBasis-DE/M-V 06.2026, unmaßstäblich
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in der Sitzung am 11.12.2025 mit Beschluss-Nr. 2025/0662 den Aufstellungsbeschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow beschlossen. Weiterhin wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. BauGB beschlossen.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Jahr 2014 besagt, dass bis 2025 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zwischen 40 und 45 % und bis 2035 zwischen 55 und 60 % betragen soll.
Am 04. Januar 2023 ist die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG 2023) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig aus erneuerbaren Energien besteht. Bis zum Jahr 2030 sollen mind. 80 % des Bruttostromes aus erneuerbaren Energien stammen.
Zur Verbesserung einer nachhaltigen und lokalen Energieversorgung möchte die Stadt Hagenow einen Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele für Windenergieanlagen an Land (§ 4 Satz 1 Nr. 1 EEG 2023) und damit zum Erreichen des 2,1-%-Teilflächenziels der Region Westmecklenburg leisten. Hierfür ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung,Windenergienutzung" gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich.
Der Änderungsbereich befindet sich nördlich von Hagenow im Außenbereich und liegt auf den Gemarkungen Zapel, Scharbow und Hagenow. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 80,94 ha. Die Lage kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
Der Änderungsbereich zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der derzeit rechtswirksamen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow (Neufassung Mai 2021, in Kraft getreten am 18.08.2021) großteils als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und daher nicht mit der beabsichtigten Nutzung zur Windenergie vereinbar. Somit entspricht die künftige Nutzung nicht den derzeitigen Darstellungen im Flächennutzungsplan und muss geändert werden.
Die zwei im Änderungsbereich befindlichen Feldgehölze sollen wie bisher als Flachen für Wald gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB dargestellt werden.
In der Zeit vom 12.02.2026 bis einschließlich 26.02.2026 wurde ein Scoping-Verfahren durchgeführt (noch vor dem Verfahrensschritt gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) um festlegen zu können, welche Belange und insbesondere auch welche Umweltbelange relevant sind und weiter untersucht werden müssen. Als wichtigste Reaktion wurde der Geltungsbereich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss verkleinert.
Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Ziel der frühzeitigen Beteiligung ist es erneut den Umfang und Detaillierungsrad der Umweltprüfung festzulegen. Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht dargelegt und bewertet.
Die bisherigen, ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind im Vorentwurf des Umweltberichtes näher ausgeführt und beziehen sich insbesondere auf die Schutzgüter:
Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den erforderlichen umweltbezogenen Belangen gegeben.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow bestehend aus:
| • | Planzeichnung, Stand 25.06.2026 | ||
| • | Begründung, Stand 25.06.2026 | ||
| • | Umweltbericht, Stand 25.06.2026 | ||
| nebst Anlagen: | ||
| • | Biotoptypen-Kartierung Bericht, Stand 28.04.2026 | |
| • | Biotoptypen-Kartierung Karte, Stand 15.05.2026 | |
| • | Artenschutzfachbeitrag, Stand 25.06.2026 | |
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| nebst Anlagen: | |
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| • | Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel 2025, Stand 28.04.2026 |
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| • | Abschlussbericht zur Zug- und Rastvogelkartierung 2025/2026, Stand 12.05.2026 |
liegt in der Zeit
in den Räumen der Stadtverwaltung Hagenow, Lange Straße 28 - 32, 19230 Hagenow während der Dienststunden:
| Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus können Sie individuelle Termine telefonisch unter der Telefonnummer: 03883 623-0 vereinbaren.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://www.hagenow.de/stadtverwaltung/bauleitplanungen-staedtebauliche-planungen-
geodaten.html unter der Rubrik „Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung" sowie im zentralen Bau- und Planungsportal M-V unter https://bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_ in Aufstellung einsehbar.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hagenow abgegeben werden.
Auch ist die Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an Frau Behrens, Stadt Hagenow, unter folgender Adresse d.behrens@hagenow.de möglich.
Außerdem ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 3 Abs. 3 Satz Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Über fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen entscheidet die Stadt Hagenow. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 unberücksichtigt bleiben können.
Die nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet.
Die abgewogenen Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 4 1 BauGB werden in den späteren Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow eingearbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO (Datenschutz-Grundvorordnung) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Hagenow, den.08.0.7.2026.