Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Az: 32a/5433.3-72-31282
| Flurneuordnungsverfahren: | „Vietgest“ |
| Gemeinde: | Lalendorf |
| Landkreis: | Rostock |
Im Flurneuordnungsverfahren „Vietgest“ werden gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurneuordnungsverfahren festgestellt.
| 1. | Im Anhörungstermin am 15.12.2022 wurden den Teilnehmenden die gesetzlichen Grundlagen, das Prinzip der Wertermittlungsberechnung und der Wertermittlungsrahmen erläutert und bekannt gegeben. Die Ergebnisse der Wertermittlung konnten digital und an Hand von Unterlagen (Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungsnachweis, Wertkarte alte Grundstücke) im StALU MM eingesehen werden. | ||
| 2. | Von den Beteiligten wurden nachfolgende begründete Einwendungen gegen die ausgelegten und erläuterten Wertermittlungsergebnisse vorgebracht: | ||
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| - | Gemarkung Gremmelin, Flur 1, Flst. 131/13 und 139 ⇒ Berichtigung | GR11 in U4 |
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| GR11 in VVA4 |
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| U4 in GR11 |
Die Einwendungen wurden in die Wertermittlungskarte eingearbeitet.
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
Bützow, den 22.12.2022