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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Groß Wüstenfelde - Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Landkreis Rostock

Der Landrat

Kataster- und Vermessungsamt

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-/Geschäftsbuch- Nr. der Vermessungsstelle 23MES0594

Datum: 20.12.2023

Bearbeiter: Herr Möller

Durchwahl: 03843/755-62229

Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Groß Wüstenfelde; Matgendorf; 4; 38

Gemeinde; Gemarkung; Flur; Flurstücke

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Landkreis Rostock, Der Landrat, Kataster- und

Vermessungsamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow in Zimmer 3U01

Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V

während der Geschäftszeiten:

Dienstag:

08:30 - 12:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung

in der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 28.02.2024

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Rostock -Der Landrat- Kataster- und Vermessungsamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

13.01.2024

(z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am:

……………

(z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

…..................................

......................................

Ort, Datum

Unterschrift