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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Sührkow über die Erhebung einer Hundesteuer

Die Präambel erhält folgende Fassung:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, S. 270) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Alt Sührkow vom 28.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Sührkow über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen.

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Alt Sührkow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 06.07.2010, öffentlich bekannt gemacht im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz, wird wie folgt geändert.

1. Der § 6 erhält folgende Fassung:

§ 6 Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 der aktuellen Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V).

Artikel 2

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Sührkow über die Erhebung einer Hundesteuer tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der § 6 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für die Gemeinde Alt Sührkow vom 06.07.2010 außer Kraft.

Alt Sührkow, 28.11.2024

Rainer Mucke
Bürgermeister

Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.