Die Präambel erhält folgende Fassung:
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, S. 270) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Sukow-Levitzow vom 25.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sukow-Levitzow über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen.
Die Satzung der Gemeinde Sukow-Levitzow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 10.02.2021, öffentlich bekannt gemacht im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz, wird wie folgt geändert.
1. Der § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
| - | für den 1. Hund | 30,00 € |
| - | für den 2. Hund | 80,00 € |
| - | für den 3. und jeden weiteren Hund | 150,00 € |
|
| für gefährliche bzw. Kampfhunde | |
| - | für den 1. und jeden weiteren Hund | 400,00 € |
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sukow-Levitzow über die Erhebung einer Hundesteuer tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt der § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für die Gemeinde Sukow-Levitzow vom 10.02.2021 außer Kraft.
Sukow-Levitzow, 25.09.2024
Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.