Titel Logo
Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur Einführung von Dauerbescheiden ab 2026

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

-Fachdienst Finanzen-

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem Jahr 2026 wird ein neues Verfahren für die Ausstellung von Bescheiden und Zahlungsinformationen (z.B. Mieten, Pachten) im Amt Mecklenburgische Schweiz eingeführt.

Zukünftig werden alle Bescheide und Zahlungsinformationen als Dauerbescheide ergehen. Das bedeutet, dass die Bescheide und Zahlungsinformationen fortlaufend Gültigkeit haben und nur dann neue Bescheide erlassen werden, wenn es zu relevanten Änderungen der zugrundeliegenden Tatsachen oder der gesetzlichen Regelungen kommt.

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Bescheide, die Sie bisher jährlich oder regelmäßig erhalten haben, behalten fortan ihre Gültigkeit für zukünftige Zeiträume.

Ein neuer Bescheid ergeht nur, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben.

Sie erhalten ab Januar 2027 nicht mehr automatisch einen neuen Bescheid!

Wichtiger Hinweis: Bitte richten Sie Daueraufträge ein oder erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.

So vermeiden Sie die Entstehung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Sofern Sie Zahlungen bereits per Dauerauftrag leisten, möchten wir Sie ausdrücklich bitten, diesen ab 2026 zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes, Frau Pettelkau und Frau Rohde gerne zur Verfügung.

Im Auftrag
F. Lehmann
FDL Finanzen