Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 07.10.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.573.000 | 3.437.200 | |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.845.400 | 3.971.000 | |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -272.400 | -533.800 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR | |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 3.414.600 | 3.311.300 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 3.658.700 | 3.810.600 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -244.700 | -499.300 |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 547.200 | 596.000 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 6.369.000 | 6.413.700 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -5.821.800 | -5.817.700 |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht verändert.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 5.876.700 EUR | auf 4.397.600 EUR |
Die Amtsumlage wird | von bisher 19,5000 % | auf 19,5000 % |
der Umlagegrundlagen festgesetzt.
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt | |
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| statt bisher 29,3585 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
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| nunmehr 30,3585 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V) |
| 2. | Personalaufwendungen sind nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt für Personalauszahlungen. |
| 3. | Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. |
| 4. | Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. |
| 5. | Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt. |
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 530.230 EUR |
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| auf voraussichtlich | 341.646 EUR |
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| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 1.426.531 EUR |
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| auf voraussichtlich | 1.462.582 EUR |
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| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 2.835.639 EUR |
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| auf voraussichtlich | 2.635.427 EUR |
Jördenstorf, den 16.12.2025
B. Falkenau | Siegel |
Amtsvorsteher | |
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 12.12.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 4.397.600 EUR wird in voller Höhe genehmigt.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, den 12.01.2026, bis Freitag, den 30.01.2026,
| an den Sprechtagen | Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
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| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
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| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 17.12.2025
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen