Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurbereinigungsbehörde-
Az.: 30a/5433.5-72-31502
vereinfachtes Zusammenlegungsverfahren: „Tellow-Thünengut" | |
Gemeinden: |
Behren-Lübchin, Dalkendorf, Prebberede, Sanitz, Schwasdorf, Stadt Tessin; Walkendorf, Warnkenhagen |
Landkreis: |
Rostock |
zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse, der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
Im vereinfachten Zusammenlegungsverfahren „Tellow-Thünengut" habe ich gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen für das Zusammenlegungsgebiet folgenden Termin festgesetzt, zu dem hiermit alle Beteiligten geladen werden:
Termin zur Bekanntgabe, Erläuterung und Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Termin zur Bekanntgabe und Erläuterung des Zusammenlegungsplanes und zur Erläuterung der neuen Flureinteilung und
Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventuellen Widersprüchen gegen den Zusammenlegungsplan.
Der Termin findet am
07. Juni 2023, um 9.30 Uhr
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow, Raum 001 (untere Etage links)
statt.
Beteiligte sind:
a) |
als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke, |
b) |
als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken. |
Jedem Teilnehmer wird rechtzeitig vor dem Anhörungstermin ein Auszug aus dem Zusammenlegungsplan übersandt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Der Zusammenlegungsplan „Tellow-Thünengut" kann außerdem im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow, Raum 013 nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung und telefonischer Terminabsprache bis zum 06.06.2023 eingesehen werden.
Ich weise darauf hin, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Zusammenlegungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorzubringen sind (§ 59 FlurbG).
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurbereinigungsbehörde angefordert werden.
Bützow, den 28. April 2023
Im Auftrag