Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde
Ich informiere, dass öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich beim Amt Mecklenburgische Schweiz anzumelden und genehmigen zu lassen sind. Dazu gehören insbesondere Musik- und Tanzveranstaltungen, sowie Märkte.
Die Anmeldung hat mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Kurzfristige Anmeldungen erhalten keine Genehmigung.
Der Anmeldebogen ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz erhältlich und wird zukünftig auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz bereitgestellt.
Für die Durchführung von Märkten ist eine Marktfestsetzung zwingend erforderlich.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur mit einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis zulässig.
Weitere Sicherheitsauflagen können durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt werden.