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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 10/2023
Amtsinformationen
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Bekanntmachung des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

als örtliche Ordnungsbehörde

Anmeldepflicht öffentlicher Veranstaltungen

Ich informiere, dass öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich beim Amt Mecklenburgische Schweiz anzumelden und genehmigen zu lassen sind. Dazu gehören insbesondere Musik- und Tanzveranstaltungen, sowie Märkte.

Die Anmeldung hat mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

Kurzfristige Anmeldungen erhalten keine Genehmigung.

Der Anmeldebogen ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz erhältlich und wird zukünftig auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz bereitgestellt.

Für die Durchführung von Märkten ist eine Marktfestsetzung zwingend erforderlich.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur mit einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis zulässig.

Weitere Sicherheitsauflagen können durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt werden.

Im Auftrag
gez. J. Krings
Ordnungsverwaltung