a) |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Demzin hat in ihrer Sitzung am 26. April 2023 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Grambzow gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst. |
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Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. |
b) |
Öffentliche Auslegung |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Demzin hat in ihrer Sitzung am 26. April 2023 zugleich den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Grambzow mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. |
Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom
30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023
in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz in 17166 Teterow, Von-Pentz-Allee 7, montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.
Während des Auslegungszeitraums können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Anschrift Beatrice.Rendschmidt@amt-ms.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
Der Plangeltungsbereich ist aus der unten abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.