Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Prebberede vom 02.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
1. |
im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
1.372.100 EUR |
1.261.300 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.657.600 EUR |
1.467.100 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-192.400 EUR |
-89.300 EUR |
2. |
im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
1.227.600 EUR |
1.058.100 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von |
1.458.200 EUR |
1.260.300 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-230.600 EUR |
-202.200 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
121.700 EUR |
306.700 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
172.500 EUR |
237.500 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-50.800 EUR |
69.200 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
237.200 EUR |
542.500 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
310 v. H. |
310 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
415 v. H. |
415 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8974 (2023) und 0,8974 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
71.636 EUR |
-17.664 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-113.211 EUR |
-315.411 EUR |
3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.493.549 EUR |
2.343.349 EUR |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Haushaltes der Gemeinde Prebberede für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind am 09.05.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
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Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V werden die in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prebberede festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 237.200 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 542.500 € vollständig genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, dem 22.05.2023, bis zum Freitag, dem 02.06.2023,
an den Sprechtagen
Dienstag |
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
Donnerstag |
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie |
Freitag |
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag