Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlbehörde
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am
Dienstag, den 11.06.2024, um 16.00 Uhr,
im Beratungsraum des Amtes Mecklenburgische Schweiz,
von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow
statt.
Der Wahlausschuss stellt gemäß § 33 LKWG M-V für jeden Wahlbereich und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und auf jeden Wahlvorschlag entfallen sind und wer damit gewählt ist.
Ebenso stellt der Wahlausschuss gemäß § 68 LKWG M-V für jeden Wahlbereich und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallen sind und wer damit gewählt oder für die Stichwahl zugelassen ist.
Es erfolgt sodann die Prüfung und Entscheidung über das vorliegende Wahlergebnis.
Ich weise darauf hin, dass es sich nach § 11 Abs. 3 LKWO M-V um eine öffentliche Sitzung handelt und Jedermann freien Zutritt zu dieser Sitzung hat.
Teterow, den 30. Mai 2024