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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - als Gemeindewahlbehörde

Der Amtsvorsteher

als Gemeindewahlbehörde

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V)

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am

Dienstag, den 11.06.2024, um 16.00 Uhr,

im Beratungsraum des Amtes Mecklenburgische Schweiz,

von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow

statt.

Der Wahlausschuss stellt gemäß § 33 LKWG M-V für jeden Wahlbereich und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und auf jeden Wahlvorschlag entfallen sind und wer damit gewählt ist.

Ebenso stellt der Wahlausschuss gemäß § 68 LKWG M-V für jeden Wahlbereich und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallen sind und wer damit gewählt oder für die Stichwahl zugelassen ist.

Es erfolgt sodann die Prüfung und Entscheidung über das vorliegende Wahlergebnis.

Ich weise darauf hin, dass es sich nach § 11 Abs. 3 LKWO M-V um eine öffentliche Sitzung handelt und Jedermann freien Zutritt zu dieser Sitzung hat.

Teterow, den 30. Mai 2024

gez. Johannes Krings
Gemeindewahlleiter