Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlbehörde
Hiermit fordere ich gemäß § 12 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 12.06.2026 Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlgebieten der Gemeinden:
Alt-Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf
Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen, zu benennen.
Zur Mitarbeit in den Wahlvorständen dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den jeweiligen Gemeinden benannt werden.
Auf § 12 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetzes wird hingewiesen.