Für das Gebiet östlich der Ortslage Thürkow und südlich der Ortslage Levitzow
Östlich durch Waldflächen, westlich durch Ackerflächen, sowie nördlich und südlich durch Grünlandflächen begrenzt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow-Levitzow hat in Ihrer Sitzung am 10.05.2023 den Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 02.03.2022 gefasst.
Im ursprünglich gefassten Beschluss ist das Flurstück 108 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Levitzow Teil des Geltungsbereiches. Dieses Flurstück wurde aus dem Geltungsbereich genommen. Dafür wurde das Flurstück 114 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Levitzow mit in den Geltungsbereich aufgenommen.
Die Lage des Planbereiches ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.
Die Gemeinde Sukow-Levitzow wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Teterow, den 01. Juni 2023
Im Auftrag