Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow-Levitzow vom 17.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 815.600 | 1.007.600 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 947.600 | 1.051.400 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -72.100 | 0 | |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 728.200 | 786.300 |
|
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 846.800 | 854.300 |
|
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -118.600 | -68.000 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 167.800 | 1.146.400 |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 133.000 | 1.192.600 |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 34.800 | -46.200 |
festgesetzt.
_______________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 268.300 EUR | auf 192.500 EUR |
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer |
|
|
|
| a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 360 v.H. | auf 360 v. H |
|
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | von bisher 415 v.H. | auf 415 v. H |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 380 v.H. | auf 380 v. H |
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt | |
|
| statt bisher 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
|
| nunmehr 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
|
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
|
| von bisher | -53.018 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 217.490 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
|
| von bisher | -422.409 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | -157.452 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
|
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
|
| von bisher | 1.079.682 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 1.356.778 EUR |
| Sukow-Levitzow, den 23.05.2024 |
| W. Bommer |
| Ort, Datum | Siegel | Bürgermeister |
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 22.05.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der 2. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 192.500 EUR in voller Höhe genehmigt.
Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die monatlichen Inanspruchnahmen des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr beizufügen. Die monatliche Inanspruchnahme ist mit der in dem Zeitraum höchsten Inanspruchnahme des Kassenkredites unter Angabe des Tagesabschlussdatums zu berichten. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Haushaltes 2024 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern.
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.06.2024, bis Freitag, den 12.07.2024,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 24.05.2024