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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Sukow-Levitzow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow-Levitzow vom 17.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

815.600

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

947.600

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

von bisher EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_______________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher 268.300 EUR

auf 192.500 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

statt bisher 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-53.018 EUR

auf voraussichtlich

217.490 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-422.409 EUR

auf voraussichtlich

-157.452 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.079.682 EUR

auf voraussichtlich

1.356.778 EUR

Sukow-Levitzow, den 23.05.2024

W. Bommer

Ort, Datum

Siegel

Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 22.05.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der 2. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 192.500 EUR in voller Höhe genehmigt.

Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die monatlichen Inanspruchnahmen des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr beizufügen. Die monatliche Inanspruchnahme ist mit der in dem Zeitraum höchsten Inanspruchnahme des Kassenkredites unter Angabe des Tagesabschlussdatums zu berichten. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Haushaltes 2024 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern.

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 24.06.2024, bis Freitag, den 12.07.2024,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 24.05.2024

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin