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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Dahmen „Hüttenkoppel“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat in der Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat mit Beschluss vom 14.05.2024 den Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ in der Fassung vom März 2024 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung des Flurstücks 94, Flur 6, Gemarkung Rothenmoor, als öffentliche Grünfläche in die Darstellung einer privaten Grünfläche.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 1.800 m².

Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom März 2024 mit der Begründung

in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

im Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Dienstag

08.30 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.30 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Schweiz unter https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt/ einsehbar.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hüttenkoppel“ der Gemeinde Dahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

Dahmen, den 11.06.2024

Phillipp Maerz
Bürgermeister