Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf vom 01.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde es Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 392.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 624.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -170.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 347.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 565.500 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -218.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 169.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 227.300 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -58.300 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 250.500 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -4.517 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -252.073 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 582.200 EUR |
Dalkendorf, den 21.06.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Haushaltes der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2023 sind am 19.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 250.500 € vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, dem 03.07.2023, bis zum Freitag, dem 14.07.2023, an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag