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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf vom 01.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde es Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  250.500 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Dalkendorf, den 21.06.2023

H. Müller
Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Haushaltes der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2023 sind am 19.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung:
  • Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 250.500 € vollständig genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, dem 03.07.2023, bis zum Freitag, dem 14.07.2023, an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Karin Zillmann