Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Warnkenhagen vom 20.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 565.800 EUR | 582.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 747.500 EUR | 774.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -111.900 EUR | -116.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 527.800 EUR | 553.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 688.800 EUR | 712.600 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -161.000 EUR | -158.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 38.700 EUR | 32.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 60.000 EUR | 20.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -21.300 EUR | 12.700 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 366.100 EUR | 515.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,6410 (2023) und 0,6410 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 11.874 EUR | -104.726 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -266.339 EUR | -425.139 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 576.922 EUR | 408.122 EUR |
Warnkenhagen, den 21.06.2023
T. Holm | Siegel |
Bürgermeister | |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Haushaltes der Gemeinde Warnkenhagen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind am 19.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V werden die in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Warnkenhagen festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 366.100 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 515.000 € vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, dem 03.07.2023, bis zum Freitag, dem 14.07.2023,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag