Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Gemeindewahlleiter
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat
Herr Heiko Scharf
vom Wahlvorschlag Bürger für Bürger Groß Wokern
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Heiko Scharf vom Wahlvorschlag Bürger für Bürger Groß Wokern auf den Sitz von Herrn Nico Knuth vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Knuth hat mit Posteingang vom 14.06.2024 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Groß Wokern mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 18.06.2024