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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat

Herr Heiko Scharf

vom Wahlvorschlag Bürger für Bürger Groß Wokern

gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.

Damit stelle ich fest, dass Herr Heiko Scharf vom Wahlvorschlag Bürger für Bürger Groß Wokern auf den Sitz von Herrn Nico Knuth vom selben Wahlvorschlag nachrückt.

Herr Knuth hat mit Posteingang vom 14.06.2024 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Groß Wokern mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Teterow, den 18.06.2024

gez. Johannes Krings
Gemeindewahlleiter